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Eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung gilt für beide Seiten als rechtlich verbindlich.
Sobald eine von meiner Seite offerierte Terminreservation vom Auftragsgeber schriftlich oder mündlich bestätigt wurde, gilt der Engagementvertrag als erteilt.
Ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag ist nicht zulässig, im Verhinderungsfall ist der Discjockey verpflichtet dem Auftragsgeber einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Für den Auftraggeber entstehen keine Mehrkosten.
Entschliesst sich der Auftraggeber zu einem Rücktritt von der erteilten Auftragsbestätigung / Engagementvertrag werden Ihm folgende Kosten / Auslagen berechnet:
bis 14 Tage vor Datum Anlass = 50 % der vereinbarten Gage incl. aller Spesen. bis 7 Tage vor Datum Anlass = 80 % der vereinbarten Gage incl. aller Spesen.
Bei Absage innerhalb 6 Tage vor dem Anlass, werden dem Auftraggeber 100 % der vereinbarten / offerierten Gage berechnet.
Rechnungsstellung * * * * * * * * * * * Gagen sind in der Regel in Bar spätestens nach der Veranstaltung zu begleichen. Andere Zahlungsvereinbarungen ( Vorauskasse, Zahlung auf Rechnung ) müssen im Engagementvertrag schriftlich festgehalten werden.
Rechnungen sind vom Auftragsgeber innert 5 Arbeitstagen zu begleichen. Verzugszins 7 % ab Verfalldatum Rechnung.
Für jede weitere Zahlungsaufforderung / Mahnung wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 25.00 berechnet.
Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn eine Gage nicht wie vereinbart in Bar nach dem Anlass an den Discjockey oder seinen Vertreter ausbezahlt wird, und nachträglich eine Rechnung zugestellt werden muss.
Gerichtsstand ist 3270 Aarberg.
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